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Hausordnung – Editha-Gymnasium

I. Allgemeines
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft aus Schüler*innen, Lehrer*innen, weiterem Personal und Eltern.
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat das Recht, in der Schule in einer angemessenen Umgebung
und Atmosphäre leben, lernen und arbeiten zu können. Es ist daher die Pflicht jedes Mitglieds der
Schulgemeinschaft, andere respektvoll, freundlich und höflich zu behandeln, aber auch pfleglich mit
dem Schulgebäude und seinen Einrichtungen umzugehen. Es müssen alle Beteiligten ein Interesse
daran haben, dass unsere Schule ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit behält.


Wir als Schulgemeinschaft sorgen deshalb dafür, dass wir

  • die Würde und die Persönlichkeitsrechte aller wahren und respektieren
  • eine erfolgreiche Teilnahme aller Beteiligten am Schulalltag, in einem sauberen, ordentlichen und ansprechend gestalteten Schulumfeld ermöglichen,
  • einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander leben,
  • Konflikte gewaltfrei lösen,
  • fremdes und gemeinsames Eigentum schützen und pfleglich behandeln,
  • auf die Umwelt achten und nachhaltig handeln,
  • uns bei schulischen Veranstaltungen und auch außerhalb der Schule, angemessen verhalten und zum positiven Ansehen unseres Gymnasiums beitragen.

 

II. Organisation des Schulalltags

  1. Das Schulgebäude ist ab 7.40 Uhr geöffnet. Alle Schüler*innen und Lehrkräfte erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, so meldet sich ein*eine Vertreter*in der Klasse oder des Kurses im Sekretariat.
  3. Das Trinken ist im Unterricht im angemessenen Maße erlaubt, für bestimmte Fachräume gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Das Essen ist im Unterricht nicht gestattet. Bei längeren Klassenarbeiten bzw. Klausuren gelten Ausnahmen.
  4. Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schüler*innen der 5. bis 9.Klassen die Klassenräume und begeben sich auf den Schulhof.
  5. Die Entscheidung über eine Regenpause obliegt der Schulleitung. Die Schüler*innen dürfen in den Klassenräumen bei offenen Türen bleiben. Alle Kolleg*innen, die Aufsicht haben, unterstützen die Haus A - und Haus B - Aufsichten. Fachräume sind davon ausgenommen. Die Klassen gehen dann in ihren Klassenraum oder in die Mensa.
  6. Die Mensa kann in den großen Pausen zur Einnahme von Mahlzeiten genutzt werden. Dabei sind die festgelegten Speisezeiten einzuhalten, um einen geregelten Ablauf zu ermöglichen. Die Anwesenden verhalten sich in der Mensa angemessen und ruhig. Nach der Esseneinnahme müssen die Tische abgewischt und die Stühle an die Tische herangeschoben werden.
  7. Die Mensa kann in Frei- und Ausfallstunden oder zu Studienzeiten als Aufenthaltsraum dienen.
  8. Private mobile digitale Medien (z.B. Handys, Smartphones, Spielkonsolen, Kopfhörer…) dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, bleiben ausgeschaltet und werden nicht sichtbar aufbewahrt. Schüler*innen ab der 10. Klasse dürfen in den Pausen in Unterrichtsräumen ihre mobilen digitalen Geräte für den privaten Gebrauch verwenden. Über Ausnahmen entscheiden Aufsicht führende Lehrkräfte.
  9. Die Verwendung von privaten Tablets und Laptops im Unterricht wird durch „Richtlinien für den Einsatz privater Tablets und Laptops im Unterricht des Editha-Gymnasiums“ geregelt. Die Schüler*innen und Erziehungsberechtigte müssen diesen Richtlinien vor der Nutzung ihrer Geräte zustimmen.
  10. Lehrkräfte sind bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die im vorherigen Absatz genannten Geräte einzusammeln. Die Geräte können am Ende des Schultages im Sekretariat abgeholt werden. Ab dem dritten Verstoß werden die Medien nur noch an die Erziehungsberechtigten abgegeben.
  11. Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler*innen der Sekundarstufe I während der allgemeinen Unterrichtszeit untersagt, ab Klasse 10 mit Einverständnis der Eltern erlaubt.
  12. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Unterrichtsraum die Stühle hochgestellt, die Tafel gesäubert und alle Fenster geschlossen. Technische Einrichtungen, insbesondere die Monitore, werden ausgeschaltet.

 

III. Verfahren bei Krankheit und Beurlaubung

  1. Kann ein*e Schüler*in aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen, so haben die Erziehungsberechtigten die Schule über das Sekretariat telefonisch am ersten Tag des Fehlens bis 07:30 Uhr zu informieren. Jedes Fehlen ist durch eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten zu begründen und spätestens eine Woche nach Rückkehr in die Schule dem*der Klassenlehrer *in vorzulegen.
  2. Fehlende Schüler*innen ohne Abmeldung müssen von der unterrichtenden Lehrkraft am Ende der jeweiligen Stunde im Sekretariat gemeldet werden.
  3. Schüler*innen, die Kursunterricht haben, legen dem*der Kurslehrer*in die schriftliche Entschuldigung zum Abzeichnen vor und überreichen sie dann dem*der Klassenlehrer*in. Ab der 10. Klasse liegt die Aufbewahrungs- und Nachweispflicht der schriftlichen Entschuldigungen bei dem*der Schüler*in.
  4. Ein*e Schüler*in kann bis zu zehn Unterrichtstage beurlaubt werden. Der schriftliche Antrag auf Beurlaubung bis zu einem Unterrichtstag ist an den*die Klassenlehrer*in bzw. Tutor*in zu richten, darüber hinaus bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung. Eine Verlängerung der Ferien wird generell nicht genehmigt.
  5. Unfälle im Unterricht, in den Pausen oder auf dem Schulweg sowie plötzliche Erkrankungen müssen im Sekretariat unverzüglich gemeldet werden. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten oder nahe Angehörige informiert.

 

IV. Weitere Verhaltensrichtlinien im Schulbereich

  1. Jede Form von Gewalt ist grundsätzlich verboten. Dazu zählt auch das Verbot von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen sowie die Darstellung von gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden, pornographischen und verfassungsfeindlichen Inhalten.
  2. Der Besitz, Genuss und Handel von/mit Drogen, Alkohol und Energy-Drinks sind sowohl innerhalb der Schulanlage als auch im unmittelbaren Umfeld verboten. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  3. Informations- und Werbematerial darf nur mit Zustimmung der Schulleitung ausgelegt bzw. aufgehängt werden.
  4. Wertgegenstände gehören nicht in unbeaufsichtigte Taschen oder Kleidungsstücke und sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Schadenersatz für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände wird nicht geleistet.
  5. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben und zu erfragen. Für Fundsachen aus dem Sportunterricht gibt es in der Sporthalle eine weitere Fundkiste.
  6. Schäden an schulischem Eigentum sind zu melden.
  7. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und müssen in einem hygienischen Zustand hinterlassen werden.
  8. Personen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, dürfen ihre Fahrräder nur auf den vorgesehenen Flächen abstellen. Die Benutzung von Fahrrädern und anderen rollenden oder gleitenden Fortbewegungsmitteln ist untersagt, sofern dies nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist.

 

V. Geltungsbereich

  1. Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände, inklusive den von der Schule genutzten Sportstätten sowie dem Schulgarten.
  2. Der Alarm- und Evakuierungsplan, die Nutzungsordnungen der Fachunterrichtsräume und der Schulsporthalle und der jeweils gültige Aufsichtsplan sind Teil dieser Hausordnung.
  3. Die Hausordnung ist den gültigen gesetzlichen Bestimmungen untergeordnet.
  4. Der Schulleitung obliegt das Hausrecht.

 

Magdeburg, 11.12.2022




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